Beratungsangebote
Weiterführende Informationen und Links
Inklusion
Inklusionspadlet des Staatlichen Schulamtes der Landeshauptstadt München
Dieses Padlet umfasst eine Sammlung an:
- Kontaktdaten Netzwerk Inklusion
- Wissenswertes zum Nachschlagen/nützlichen Tipps/Links
- Schulbegleitung - Individualbegleitung
- Inklusive Angebote an Grund- und Mittelschulen
- Inklusion im Rahmen des Berufseinstiegs
- Unterstützung konkret - Angebote des Schulamtes
- Schulwechsel
- Formulare und Arbeitshilfen
- Fortbildungsangebote Inklusion - Auswahl
- Inklusion am Arbeitsplatz Schule
Wiki-Inklusion der LMU
AEH (Ambulante Erziehungshilfe)
Ambulante Erziehungshilfen sind eine freiwillige und kostenfreie Unterstützung für Familien, wenn es um Fragen zur Erziehung Ihres Kindes und um Alltagsbewältigung geht.
Direkt in der Lebenswelt der Familien bieten sie Unterstützung auf Augenhöhe an.
Dadurch werden Familien gestärkt, Ressourcen aufgebaut und Teilhabe ermöglicht.
Die Ambulante Erziehungshilfe (AEH) unterstützt intensiv, bedarfsgerecht und lebensweltorientiert.
Gemeinsam mit allen Beteiligten werden neue Perspektiven entwickelt und deren Umsetzung unterstützt.
Angebot an Einzelfall-, Familien- und Gruppenarbeit
- um Kindern, Jugendlichen und ihren Familien alternative Handlungsstrategien durch Kommunikation und gemeinschaftliche Interaktion zu erschließen.
- um Räume zu schaffen, in denen Kinder, Jugendliche und deren Eltern, sowohl individuell als auch in ihren familiären Bezügen, alltagsnahe Möglichkeiten der Konfliktbewältigung durch Kommunikation und Selbstwirksamkeit erleben.
Verschiedene Anlaufstellen:
Diakonie München Pasing, Neuhausen, Landkreise
Neue Wege, Jugendhilfe, Hasenbergl, Feldmoching, Am Hart und Harthof
AEH (SOS Kinderdorf Landkreis München, Erding, Landeshauptstadt München
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schulbegleitung
Das Ziel der Schulbegleitung ist die Hilfe zur Selbsthilfe, die Förderung und Motivation hin zur Selbstständigkeit, Orientierung, Strukturierung, Mobilität und positivem Sozialverhalten.
Das Kind wird auf dem gesamten Schulgelände durch den Schulalltag begleitet, inklusive der Pausen, sowie auch bei Ausflügen oder Klassenfahrten.
Der Schulbegleiter unterstützt und hilft dem Kind in folgenden Bereichen:
Lernen
- Lenkung der Aufmerksamkeit und Aufrechterhaltung der Konzentration
- Hilfestellung zur selbstständigen Erarbeitung des Lernstoffs
- Reduzierung der Ablenkbarkeit
Struktur- Organisation des Arbeitsplatzes
- Bereitstellung des nötigen Arbeitsmaterials
- Orientierungshilfe in Pausen und Übergangssituationen
- Unterstützung bezüglich der Handlungsstrukturierung
- Motivation zum zügigen und selbstständigen Bewältigen von Alltagssituationen
Sozial-emotionaler Beistand- Vermittlung von emotionaler Sicherheit
- Ermutigung und Motivationsunterstützung
- Unterstützung bei sozialen Interaktionen und Gruppenintegration
- Einleitung von Pausen bei emotionaler Überforderung und Rückzugsbedarf
- Impulskontrolle
- Gemeinsame Reflexion nach Konfliktsituationen
- Reduzierung von Störungen des Unterrichtsgeschehens
- Akzeptanz von Regeln
Vorgehensweise bei der Beantragung:
Bei seelisch-emotionalem Förderbedarf nach §35a ist die wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt München oder das entsprechende Landratsamt zuständig.
Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf Schulbegleitung beim zuständigen Kostenträger (Bezirk oder Jugendamt).
Für die Beantragung wird benötigt:
- Aktuelles Kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten mit Diagnose nach ICD 10 (SGB VIII § 35a) -nicht älter als ein Jahr.
- Aktuellen Stundenplan Ihres Kindes
Weiteres Prozedere
- Die Erziehungsberechtigten erhalten dann Unterlagen, die von der Schul- und/oder Klassenleitung hinsichtlich Notwendigkeit der Schulbegleitung auszufüllen sind.
- Diese gehen dann an das Sozialbürgerhaus ausgefüllt zurück.
- Damit ist die Unterstützung des Antrages durch die Schule dokumentiert und ob, in welchem Umfang und für welche Aufgaben eine Schulbegleitung als notwendig erachtet wird.
- Es gibt sehr viele verschiedene Träger, die Schulbegleitungen anbieten.
- Diese können die Erziehungsberechtigten selbstständig über deren Internetseite mit Ihrer Anfrage kontaktieren.
- Die Erziehungsberechtigten können sich zudem mit Bitte um Unterstützung bei der Suche nach einer Schulbgleitung an die Schulsozialarbeit oder die Klassenlehrkraft der jeweiligen Schule melden.
Infos über Beantragung und Aufgaben einer Schulbegleitung (Inklusion. Schule. Bayern)
Schulbegleitung: Beantragung und Aufgaben eines Schulbegleiters (ISB)
Bildung und Teilhabe (BuT)
Zu beachten:
Bei den Bildungsleistungen gibt es für den Personenkreis des SGB XII und des AsylbLG keine entsprechende Altersgrenze.
Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe (BuT)
- Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, soweit es dort angeboten wird
- Übernahme der Kosten für eintägige und mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht in Höhe von maximal 15 Euro für Gruppen- und maximal 25 Euro für Einzelunterricht pro Schulstunde (= 45 Minuten)
- Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von pauschal 15 Euro pro Monat (nur bis zum 18. Geburtstag)
- Übernahme der Kosten für Schulbedarf in Höhe von insgesamt 195 Euro pro Schuljahr
- Schulwegbeförderung
Quelle:
Informationen zu "Bildung und Teilhabe"
Weietere Informationen siehe Links:
Kostenfreies und anonymes Beratungs- und Unterstützungsangebot durch IseF
Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen - zum Beispiel weil sich ein Kind mit seinen Problemen oder Schwierigkeiten Ihnen anvertraut hat oder Sie ein komisches Bauchgefühl haben oder Sie sich Verhaltensweisen des Kindes einfach nicht erklären können - steht Ihnen ein sofortiges, kostenfreies und anonymes Beratungs- und Unterstützungsangebot durch Insoweit erfahrene Fachkräfte (IseF) zur Verfügung.
Das Angebot der IseF
- kann persönlich bei Ihnen / in den Räumen der Beratungsstelle, telefonisch oder online erfolgen,
- unterstützt Sie bei der Einschätzung der Situation,
- hilft Ihnen bei der Überlegung und Planung nächster Schritte,
- informiert Sie über mögliche und geeignete Hilfeangebote,
- informiert Sie über das Procedere einer möglichen Meldung beim Jugendamt,
- erfolgt anonymisiert in Bezug auf das betroffene Kind / Jugendliche*n,
- ist vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und erfolgt auf Wunsch anonym,
- umfasst kostenfreie Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Kinderschutzthemen.
Für die Inanspruchnahme der Fachberatung können Sie eine Beratungsstelle frei wählen. Sie erhalten nach Ihrer Anfrage zu einer Fachberatung innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung durch die Insoweit erfahrene Fachkraft.
- Eine Fachberatung ist für alle Personen möglich, die beruflich mit Kindern / Jugendlichen oder deren Eltern in Kontakt stehen (medizinisch, therapeutischer Bereich, Schule, Sportverein, etcetera).
- Neben der Fachberatung sind auch Informationsveranstaltungen möglich.
- Beide Angebote sind kostenfrei.
Voraussetzungen
- Sie sind in einem Bereich tätig, in dem Sie beruflich mit Kindern, Jugendlichen und / oder deren Familien zu tun haben wie im medizinischen Bereich, in einem Musik-/ Sportverein, als Lehrer*in, in der ambulanten Pflege.
- Sie machen sich Sorgen um ein Kind / eine*n Jugendliche*n.
- Ein Kind hat sich mit seinen Problemen oder Schwierigkeiten Ihnen anvertraut.
- Sie haben ein komisches Bauchgefühl?
Dann steht Ihnen ein kostenfreies und anonymes Beratungs- und Unterstützungsangebot durch Insoweit erfahrene Fachkräfte - IseF (Fachkraft für Kinderschutz) zur Verfügung.
Quelle und Kontakt
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Nehmen Sie Kontakt zur Schulsozialarbeit auf und lassen Sie sich zusätzlich unbeingt durch IseF (siehe oben) beraten.
§ 8b Abs. 1 SGB VIII (Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen)
FTG
Beschreibung von Zielgruppe, Grundkonzept und Rahmenbedingungen
Schüler und Schülerinnen der 2. bis 3. Jahrgangsstufe in der Grundschule, die in ihrer Gruppenfähigkeit beeinträchtigt sind
Diagnostizierter Förderbedarf im emotionalen und sozialen Bereich
Intensive Förderung in einer Kleingruppe von maximal acht Schülern und Schülerinnen über eine Dauer von etwa zwei Jahren mit schrittweiser Reintegration
Ziel ist die Rückführung in eine Regelklasse der Grundschule.
Leitung der FTG durch eine Grundschullehrkraft
Schüler und Schülerinnen werden durch einen Sozialpädagogen, eine Förderlehrkraft und einen Sonderpädagogen begleitet.
Die Arbeit mit dem familiären und sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen fließt in die Maßnahme ein.
Geeignete Räumlichkeiten für die Beschulung und Betreuung im gebundenen Ganztag sind vorhanden.
FTK
Flexible Trainingsklasse an der MS-Wittelsbacherstr.
Zielgruppe:
Die Zielgruppe der FTK besteht aus Jugendlichen der 5. – 7. Jahrgangsstufe der Mittelschule, die in ihrer Gruppenfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind.
Aufnahmebedingung ist ein hoher diagnostizierter Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich (Förderdiagnostischer Bericht und/oder klinisches Gutachten).
Grundkonzept:
- Durch intensive Förderung in einer Kleingruppe von höchstens acht Jugendlichen über eine Dauer von maximal zwei Jahren soll die schrittweise Rückführung in die Regelklasse einer Mittelschule und somit ein erfolgreicher Schulbesuch ermöglicht werden.
- Die Jugendlichen werden dabei ganzheitlich und umfänglich begleitet, zusätzlich zu der Klassenleitung sind eine Sozialarbeiterin, eine Förderlehrkraft und ein Sonderpädagoge in der Klasse intensiv tätig.
- Die Arbeit mit dem familiären und sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen fließt in die Maßnahme ein.
Quelle:
Nachteilsausgleich
Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen werden in §§ 31 ff. BaySchO schulartübergreifend Möglichkeiten der Unterstützung in einem Dreiklang aus individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz geregelt
Attestpflicht und Schulversäumnisse