Beratungsangebote
Nachteilsausgleich
Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen werden in §§ 31 ff. BaySchO schulartübergreifend Möglichkeiten der Unterstützung in einem Dreiklang aus individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz geregelt
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- Nachteilsausgleich
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- SPLH (Sozialpädagogische Lernhilfe)
- BuT (Bildung und Teilhabe)
- AEH (Ambulante Erziehungshilfe)
- Außerschulische Nachhilfemöglichkeiten
- Attestpflicht und Schulversäumnisse
- Schutzauftrag (§8a und 8b SGB VIII)
- IseF
- Übersicht über Privatschulen in München
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- Fortbildungen für Schulen/Lehrpersonal/Schulentwicklung
- Literatur/Unterrichtsempfehlungen/-material zum Schwerpunkt esE
- Erreichbarkeit und Kontakt
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