Eltern & Erziehungsberechtigte
Nachteilsausgleich
Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen werden in §§ 31 ff. BaySchO schulartübergreifend Möglichkeiten der Unterstützung in einem Dreiklang aus individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz geregelt.
Quelle:
BaySchO§ 31-36; Gesetzesgrundlage
Individuelle Unterstützung - Nachteilsausgleich - Notenschutz
Handbuch individuelle Unerstützung,Nachteilsausgleich,Notzenschutz
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