Eltern& Erziehungsberechtigte
Info-Center
Bildung und Teilhabe (BUT)
Zu beachten:
Bei den Bildungsleistungen gibt es für den Personenkreis des SGB XII und des AsylbLG keine entsprechende Altersgrenze.
Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe (BuT)
- Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, soweit es dort angeboten wird
- Übernahme der Kosten für eintägige und mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht in Höhe von maximal 15 Euro für Gruppen- und maximal 25 Euro für Einzelunterricht pro Schulstunde (= 45 Minuten)
- Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von pauschal 15 Euro pro Monat (nur bis zum 18. Geburtstag)
- Übernahme der Kosten für Schulbedarf in Höhe von insgesamt 195 Euro pro Schuljahr
- Schulwegbeförderung
Weitere Informationen siehe Links:
Ambulante Erziehungshilfe (AEH)
Ambulante Erziehungshilfen sind eine freiwillige und kostenfreie Unterstützung für Familien, wenn es um Fragen zur Erziehung Ihres Kindes und um Alltagsbewältigung geht.
Die Ambulante Erziehungshilfe (AEH) unterstützt intensiv, bedarfsgerecht und lebensweltorientiert.
Gemeinsam mit allen Beteiligten werden neue Perspektiven entwickelt und deren Umsetzung unterstützt.
Angebot an Einzelfall-, Familien- und Gruppenarbeit zur Verfügung,
- um Kindern, Jugendlichen und ihren Familien alternative Handlungsstrategien durch Kommunikation und gemeinschaftliche Interaktion zu erschließen.
- um Räume zu schaffen, in denen Kinder, Jugendliche und deren Eltern, sowohl individuell als auch in ihren familiären Bezügen, alltagsnahe Möglichkeiten der Konfliktbewältigung durch Kommunikation und Selbstwirksamkeit erleben.
Direkt in der Lebenswelt der Familien bieten sie Unterstützung auf Augenhöhe an.
Dadurch werden Familien gestärkt, Ressourcen aufgebaut und Teilhabe ermöglicht.
Verschiedene Anlaufstellen:
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schulbegleitung
Das Ziel der Schulbegleitung ist die Hilfe zur Selbsthilfe, die Förderung und Motivation hin zur Selbstständigkeit, Orientierung, Strukturierung, Mobilität und positivem Sozialverhalten.
Das Kind wird auf dem gesamten Schulgelände durch den Schulalltag begleitet, inklusive der Pausen, sowie auch bei Ausflügen oder Klassenfahrten.
Der Schulbegleiter unterstützt und hilft dem Kind in folgenden Bereichen:
Lernen
- Lenkung der Aufmerksamkeit und Aufrechterhaltung der Konzentration
- Hilfestellung zur selbstständigen Erarbeitung des Lernstoffs
- Reduzierung der Ablenkbarkeit
Struktur- Organisation des Arbeitsplatzes
- Bereitstellung des nötigen Arbeitsmaterials
- Orientierungshilfe in Pausen und Übergangssituationen
- Unterstützung bezüglich der Handlungsstrukturierung
- Motivation zum zügigen und selbstständigen Bewältigen von Alltagssituationen
Sozial-emotionaler Beistand- Vermittlung von emotionaler Sicherheit
- Ermutigung und Motivationsunterstützung
- Unterstützung bei sozialen Interaktionen und Gruppenintegration
- Einleitung von Pausen bei emotionaler Überforderung und Rückzugsbedarf
- Impulskontrolle
- Gemeinsame Reflexion nach Konfliktsituationen
- Reduzierung von Störungen des Unterrichtsgeschehens
- Akzeptanz von Regeln
Vorgehensweise bei der Beantragung:
Bei seelisch-emotionalem Förderbedarf nach §35a ist die wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt München oder das entsprechende Landratsamt zuständig.
Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf Schulbegleitung beim zuständigen Kostenträger (Bezirk oder Jugendamt).
Für die Beantragung benötigen Sie:
- Aktuelles Kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten mit Diagnose nach ICD 10 (SGB VIII § 35a) -nicht älter als ein Jahr.
- Aktuellen Stundenplan Ihres Kindes
Sie erhalten dann Unterlagen, die von der Schul- und/oder Klassenleitung hinsichtlich Notwendigkeit der Schulbegleitung auszufüllen sind. Damit ist die Unterstützung des Antrages durch die Schule dokumentiert und ob, in welchem Umfang und für welche Aufgaben eine Schulbegleitung als notwendig erachtet wird.
Es gibt sehr viele verschiedene Träger, die Schulbegleitungen anbieten.
Diese können Sie selbstständig über deren Internetseite mit Ihrer Anfrage kontaktieren.
Sie können sich zudem mit Bitte um Unterstützung bei der Suche nach einer Schulbgleitung an die Schulsozialarbeit oder die Klassenlehrkraft melden.
Nachteilsausgleich
Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen werden in §§ 31 ff. BaySchO schulartübergreifend Möglichkeiten der Unterstützung in einem Dreiklang aus individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz geregelt.